Erleichterungen durch Änderung der Corona-VO (ab 23.02.22)
Erleichterungen durch Änderung der Corona VO (ab 23.02.2022) Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung angepasst und lockert mit Bedacht die Einschränkungen. In Baden-Württemberg gilt ab dem 23.02.2022 wieder die Warnstufe. Die Warnstufe gilt ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 4,0 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB). Damit gilt in vielen Lebensbereichen [Mehr…]