Böllerschießen

Böllern ist ein Jahrhunderte altes Brauchtum und als Teil des „Schützenwesens in Deutschland“ als immaterielles Kulturgut von der Deutschen UNESCO-Kommission anerkannt. Ursprünglich sollte es böse Geister vertreiben und zu besonderen Anlässen als gute Vorzeichen dienen. Besondere Anlässe stellen Hochzeiten, Taufen aber auch an Schützenfesten wie die Königsfeier dar. Des Weiteren stellt Böllern keine kriegerische Handlung dar, es wird weder mit militärischer Uniform geworben noch Kriegsszenen nachgespielt, auch nationalsozialistische Tendenzen werde nicht geduldet.

Historie:

Dem Böllern geht eine sehr lange Tradition voraus bereits ab dem 14./15. Jahrhundert, dennoch ist es bis heute nicht gelungen die genaue Entstehung nachzuweisen.  Es galt hauptsächlich positiven Anlässen wie Hochzeiten oder auch dem Empfang eines Königs. Aber auch bei Kriegs- oder Feuergefahr wurden die Böller genutzt, um Aufmerksam zu machen.

Voraussetzungen:

Um Böller schießen zu dürfen bedarf es eine Prüfung, diese erfolgreich abgelegt werden muss. Die Prüfungsbescheinigung muss man dem zuständigen Gewerbeamt nachweisen. Es ist wichtig, dass der Böllerschütze über genügend Wissen und Fertigkeiten verfügt, um das Böllerpulver zu erwerben, verbringen, verwenden und vernichten zu können.

Böllerarten:

Es gibt verschiedene Böller Arten: Handböller, Schaftböller, Standböller, Mörser, Vorderladerkanonen, Hinterladerkanonen und Höhenböller, die mithilfe einer Abschussrampe in den Himmel geschossen werden. Die Böllergeräte haben unterschiedliche Kaliberzahlen. Handböller zwischen 12mm – 24mm, Schaftböller zwischen 18mm und 40mm und Stand und Kanonen zwischen 20mm-80mm. Auch stellen Böller keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes dar, denn das Ziel des Böllerschießens ist es einen Knall zu erzeugen, nicht mit einem Projektil die Scheibe zu treffen.

Schwarz, Rot, Gold - Böllern in Farbe
4. Südwestdeutsches Böllerschützentreffen