Erinnerung: Starterklärungen / Wechsel Erstverein ab Sportjahr 2025
Willenserklärung Verein / höhere Leistungsklasse / Erstvereinswechsel
Wir möchten an die Abgabefrist der Anträge auf Startberechtigung für einen Verein oder eine leistungsstärkere Klasse, gültig ab dem Sportjahr 2025, erinnern. Auch Erstvereinswechsel müssen bis zum Abgabetermin gemeldet sein, damit diese berücksichtigt werden können.
Ab diesem Jahr gibt es neue Abgabetermine – wir bitten diese zu beachten, da Anträge, die zu spät eingehen nicht mehr bearbeitet werden können. Auch bei Änderungen oder Löschungen bestehender Willenserklärungen muss die Abgabefrist eingehalten werden.
Abgabetermine beim BSV:
Bogen-Disziplinen 15.10. eines Jahres
alle anderen Disziplinen 30.11. eines Jahres
Wichtig:
die Willenserklärungen gelten bis auf Widerruf oder bis eine Änderung beantragt wird. Es erfolgt keine automatische Löschung!
Bitte beachten Sie dies bei der Planung des neuen Sportjahres.
Bitte nutzen Sie für Ihre Erklärungen unsere überarbeiteten Formulare. Sie finden diese auch im Bereich Schießsport/Bogensport – Formulare Sport.
Antrag Startberechtigung Klasse ab 2025
Antrag Startberechtigung Verein ab 2025
Hinweise:
- Eine Zusendung der Erklärung per E-Mail ist ausreichend.
- Zum Abgabetermin (15.10. bzw. 30.11.) muss der Sportler gemeldetes Mitglied in allen betreffenden Vereinen sein.
- Die Wettkampfpässe (PDF-Dokumente) werden in den Wochen nach den Abgabeterminen per E-Mail an die jeweiligen Erstvereine verschickt.
Bei Fragen stehen die Landessportleitung oder die Mitarbeiter der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.