Neue Informationen zum Fortbestehen der Erlaubnis

Liebe Schützinnen und Schützen,

wir haben es geschafft!
Unser Besuch bei Herrn Innenminister Strobl war ein großer Erfolg für die Schützensache.

Die wichtigsten Neuerungen hierbei sind:

  • Beim Nachweis des Fortbestehens der Erlaubnis (Bedürfniswiederholungsprüfung) muss nach § 14.5 bei Überkontingentwaffen NICHT mehr mit jeder einzelnen Überkontingentwaffe 12 oder 18 mal pro Jahr geschossen werden.
  • Es werden zukünftig nur noch 12 oder 18 Schiessnachweise pro Jahr mit der Waffenart (Kurz-Langwaffe), die über dem Kontingent liegt benötigt
  • Des weiteren muss mit jeder über dem Kontingent befindlichen Waffe ein Wettkampf pro Jahr geschossen werden. Da dies aber ab Vereinsebene möglich ist und wir auch Wettkampfnachweise anderer Verbände anerkennen, sollte dies machbar sein.

Dies ist ein großer und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir sind sehr froh, dies für unsere Mitglieder erreicht zu haben.

Zwei weitere neue Punkte gibt es noch

  • Bei der Gelben WBK – die ersten 10 Waffen der Gelben WBK zählen als Gelbes Grundkontingent – ab der 11. Waffe ist das Überkontingent wie bei der Grünen WBK nachzuweisen.
  • Die Beantragung ab der 11. Waffe kann nur auf die grüne WBK erfolgen. Die Antragsunterlagen bedingen Schießnachweise mit der entsprechenden Waffenart (Kurz- oder Langwaffe) und einem Wettkampfnachweis mit der entsprechenden Waffenart
  • Keine genauere Definition gibt es für Repetier-Langwaffen mit glätten Läufen (z.B. Vorderschaftsrepetierflinte) – diese werden zu keinem Grundkontingent mehr gezählt und stellen automatisch Überkontingentwaffen dar.

Jedoch möchten wir Sie eindringlich darauf hinweisen – Wenn Sie die Aufforderung zum Nachweis des Fortbestehens der Erlaubnis von Ihrer Waffenbehörde erhalten – lassen Sie sich IMMER von dieser eine Auflistung der zu überprüfenden Waffen aushändigen! Damit Sie keine Nachweise unnötiger Weise zusammentragen.

Wenn Sie zu diesem wichtigen Thema nähere Informationen möchten, Schauen Sie sich die Ausfüllhilfe auf unserer Internetseite an

Ausfüllhilfe für Fortbestehen der Erlaubnis

Und melden Sie sich am besten zu unserer kostenlosen Zoom Infoveranstaltung am 25.11.2024 an, hier erfahren Sie alle Neuerungen im Detail und können alle für Sie wichtigen Fragen stellen.

Lehrgangsliste chronologisch – BSV Leimen


Wir werden weiter an diesem wichtigen Thema für Sie arbeiten und immer für unsere Mitglieder unser Bestes geben!

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