Mitgliedsausweise bei Zweitmitgliedschaften – neue Regelung ab 01.07.26

Neue Regelung zur Ausstellung von Mitgliedsausweisen bei Zweitmitgliedschaften

Das Präsidium hat in einer Sitzung die zukünftige Handhabung von Mitgliedsausweisen bei Zweitmitgliedschaft neu geregelt. Ziel der Änderung ist eine Vereinfachung der Verwaltungsabläufe sowie eine stärkere Nutzung der digitalen Mitgliederverwaltung.

Ab dem 1. Juli 2026 werden für neue Zweitmitgliedschaften Ihrer Mitglieder keine Mitgliedsausweise für den Zweitverein mehr ausgestellt.

Was bedeutet das für Ihre Mitglieder?

  • Die Mitglieder werden weiterhin ordnungsgemäß im Zentralen Mitgliederinformationssystem (ZMI) erfasst und dem Verband gemeldet. Die Mitgliedschaft ist somit für alle Vereine vollständig dokumentiert und nachweisbar. Hier ändert sich nichts für Ihre Mitglieder.

Hat das Auswirkungen auf die Teilnahme an Wettkämpfen?

  • Auch hier ändert sich nichts.
  • Das Mitglied kann wie bisher an allen Vereinsmeisterschaften und Ligawettkämpfen seines Zweitvereines teilnehmen.
  • Höherrangige Wettkämpfe wie z.B. Kreis-, Landes- und / oder Deutschen Meisterschaften können wie bisher nur für den Erstverein geschossen werden.
  • Zweitmitglieder können auch bei den höherrangigen Wettkämpfen (KM / LM / DM) für Ihren Zweitverein für antreten, wenn sie rechtzeitig eine Starterklärung (sog. Willenserklärung) beim BSV einreichen.

Was ist bei Erstvereinswechseln?

  • Erstvereinswechsel sind zukünftig nur noch über ZMI möglich. Bei Erstvereinswechseln erhalten die Mitglieder hierdurch automatisch einen neuen Mitgliedsausweis für den neuen Erstverein.
  • Hinweis: Erstvereinswechsel sind nur zum neuen Sportjahr möglich. Abgabeschluss hierfür ist der 15.10. eines Jahres für Bogen-Disziplinen und der 30.11. eines Jahres für alle anderen Disziplinen.

Der einzige Unterschied ist zukünftig:

  • Ein Mitglied bekommt NUR für seinen Erstverein einen Mitgliedsausweis des BSV ausgedruckt, nicht mehr für seinen Zweitverein.

Was ist, wenn mein Mitglied dennoch einen Ausweis für den Zweitverein wünscht?

  • Mitglieder, die dennoch einen Mitgliedsausweis für Ihren Zweitverein wünschen, können diesen über ihren Verein beantragen.
  • Das Formular finden sie auf unserer Homepage ZMI Mitgliederverwaltung – BSV Leimen  unter „Formulare Mitgliederverwaltung“.
  • Für die Ausstellung wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.

Faktisch hat sich also eigentlich gar nichts geändert!
Wir bringen nur weniger Kunststoffausweise in Umlauf, entlasten die Umwelt und schonen den Geldbeutel Ihrer Mitglieder

Und wie gewohnt – bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

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