📢 Aktuelles zur geplanten Änderung des Waffengesetzes

Erlaubnispflicht für bestimmte Druckluftwaffen – was bedeutet das für Sportschützen?

🗓️ Stand: 11. Juni 2025

Der aktuelle Regierungsentwurf zur Änderung des Waffengesetzes sieht vor, dass bestimmte Druckluftwaffen mit einer Mündungsenergie bis 7,5 Joule künftig erlaubnispflichtig werden sollen.

🔍 Dies hat in den letzten Tagen zu zahlreichen Anfragen aus dem Kreis der Sportschützen und Vereine geführt – insbesondere mit Blick auf die Frage, ob die für unsere sportlichen Disziplinen zulässigen Luftgewehre und Luftpistolen von dieser Änderung betroffen sind.

✅ Klare Entwarnung für Sportschützen

Wir können hierzu eindeutig Stellung nehmen:
👉 Nein, die bekannten und im Schießsport eingesetzten Luftdruckwaffen sind nicht betroffen.

Die beabsichtigte Regelung zielt vielmehr auf eine neue Art von Waffentechnik ab. Dabei handelt es sich um Systeme, mit denen aus einer Druckluftwaffe lange Pfeile (ähnlich wie bei Blasrohren) verschossen werden 🏹.

📏 Wichtiger technischer Unterschied

Im Entwurf ist ausdrücklich geregelt, dass nur Waffen mit Geschossen über 40 mm Länge unter die neue Erlaubnispflicht fallen.
🔸 Die bei uns verwendeten Diabolos sind in der Regel kürzer als 40 mm – somit ist klar:
🔹 Unsere Sportwaffen bleiben weiterhin frei ab 18 Jahren erwerbbar und besitzbar.

🟢 Fazit für Schützen und Vereine:

Für die klassischen Disziplinen mit Luftgewehr und Luftpistole ändert sich durch die geplante Gesetzesreform nichts.

💬 Bei Unsicherheiten oder weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Nach oben scrollen