Erleichterungen durch Änderung der Corona-VO (ab 23.02.22)

Erleichterungen durch Änderung der Corona VO (ab 23.02.2022)

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung angepasst und lockert mit Bedacht die Einschränkungen. In Baden-Württemberg gilt ab dem 23.02.2022 wieder die Warnstufe. Die Warnstufe gilt ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 4,0 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB). Damit gilt in vielen Lebensbereichen wieder die 3G-Regel statt wie bisher 2G.

Auch bei der Sportausübung gilt damit ab dem 23.02.2022 wieder die 3G-Regelung.und sorgt für Erleichterung bei Training und Wettkämpfen.

In der Veröffentlichung der „Corona-Regelungen auf einen Blick“ (ab 23.02.2022) können sie die aktuellen Vorschriften nachlesen:
Corona Regeln auf einen Blick ab 23.02.2022 (baden-wuerttemberg.de)

Die aktualisierten Regelungen im Bereich Sport (gültig ab 23.02.2022) hat das Kultusministerium in einer Übersicht zusammengestellt:
Regelungen für den Sport ab 23. Februar 2022.pdf (km-bw.de)

Außerdem haben wir die aktuellen Regelungen (Bereich Sport) in der Warnstufe für Sie in einem Corona Info-Brief zusammengefasst:
Corona Info-Brief des BSV vom 23.02.2022


Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

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