DSB/DOSB: Steuererleichterungen für das Ehrenamt

DSB/DOSB: Steuererleichterungen für das Ehrenamt

Das Ehrenamt ist im Deutschen Schützenbund eine der wichtigsten Säulen – ohne die Tätigkeit von Tausenden von Freiwilligen wäre Sport sowie Tradition und Brauchtum in unseren knapp 14.000 Vereinen nicht vorstellbar. Um dieses auch weiterhin attraktiv zu gestalten bzw. zu stärken, sind weitere steuerrechtliche Erleichterungen für die Vereine an der Basis und die ehrenamtlich Engagierten dringend erforderlich. Dazu hat die AG Gemeinnützigkeit des DOSB das Impulspapier „Steuererleichterungen für das Ehrenamt“ erarbeitet, das vom Deutschen Schützenbund nachdrücklich unterstützt wird.

Die darin enthaltenen Klarstellungen und Forderungen zielen darauf ab, freiwillige Aktivitäten im Verein noch attraktiver zu machen und bürokratische Hürden abzubauen. Wichtige Anliegen sind die weitere Anhebung des Übungsleiterfreibetrags (aktuell 3.000 Euro pro Jahr) und  die Erhöhung der Ehrenamtspauschale (aktuell  840 Euro pro Jahr).

In der aktuellen Diskussion ist auch die Umsatzsteuerbarkeit von Nebenleistungen zu (schieß)sportlichen Veranstaltungen: Die Rechtslage soll im Sinne des Sports derart präzisiert werden, dass wettkampf- und trainingsnahe Leistungen der Verbände und Vereine wie z.B. Fahrdienste, Überlassungen von Schieß- und Bogensportanlagen sowie Sportplätzen allgemein und organisatorische Maßnahmen zum Schieß- bzw. Spielbetrieb umsatzsteuerfrei bleiben.

Auch der Dauerbrenner Umsatzsteuerfreiheit für die Freiwilligendienste (Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst) ist enthalten: Während im Bereich der Wohlfahrtsverbände diese Leistungen umsatzsteuerfrei sind, gilt dies bislang nicht vollumfänglich für die Freiwilligendienste im gemeinnützigen Sport. Hier drängt die AG auf eine Angleichung.

(DOSB/EB)

Hier finden Sie das vollständige Impulspapier des DOSB

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