Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg ab dem 03.11.2021 / Anpassung der Corona-VO Sport ab dem 05.11.2021
Am 03. November 2021 ist die vom Landesgesundheitsamt ausgerufene Warnstufe in Kraft getreten. Die damit gültigen verschärften Regelungen betreffen auch den Vereinssport, Wettkämpfe und Veranstaltungen.
Wichtigste Änderungen im Bereich Sport / Wettkämpfe / Veranstaltungen durch Eintritt der Warnstufe:
- In geschlossenen Räumen gilt die verschärfte 3G-Regel – negativer PCR-Test ist erforderlich (nicht älter als 48 Stunden).
Ausnahmen sind der Corona-Verordnung oder dem beigefügten Infobrief zu entnehmen. - Im Freien gilt die 3G-Regel – hier ist ein negativer Antigen-Schnelltest ausreichend (nicht älter als 24 Stunden)
Außerdem wurde am 04.11.2021 in Baden-Württemberg die Corona-Verordnung Sport notverkündet. Die überarbeitete Verordnung tritt am 5. November 2021 in Kraft.
Die Anpassungen betreffen zwei wichtige Aspekte beim Trainings- und Übungsbetrieb sowie bei der Durchführung von Sportveranstaltungen.
Regelung für Beschäftigte
Für vom Verein beschäftigte, nicht-immunisierte Personen (z. B. Trainer/-innen, Kampfrichter/-innen) ist – unabhängig davon, ob sie hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig bzw. selbständig sind – nun in der Warn- und auch in der Alarmstufe ein tagesaktueller Antigen-Testnachweis ausreichend.
Regelungen für den Ligabetrieb und Wettkampfserien
Bei Wettkampfserien oder bei Ligabetrieb ist für den Zutritt nicht-immunisierter Sportlerinnen und Sportler und sonstiger daran mitwirkende Personen (z. B. Trainer/-innen, Kampfrichter/-innen) zu geschlossenen Räumen auch in der Warnstufe ein Antigen-Testnachweis ausreichend (bisher war ein PCR-Test erforderlich).
In der Veröffentlichung der „Corona-Regelungen auf einen Blick“ können sie die aktuellen Vorschriften nachlesen:
Die aktuellen Corona-Regelungen auf einen Blick (PDF)
In der Übersicht des Kultusministeriums werden die aktuellen Regelungen für den Sport zusammengefasst:
KM – Regelungen für den Sport ab 05.11.2021
Außerdem haben wir die aktuellen Regelungen für Sie in einem Info-Brief zusammengestellt:
Corona Info-Brief des BSV vom 05.11.2021
Für weitere Informationen oder bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.