Abmahnung wegen Google Fonts / Google Maps

Abmahnung wegen Google Fonts bzw. Google Maps auf Vereinswebsiten

Der Badische Sportbund Nord informiert über die aktuelle Abmahnwelle wegen Google Fonts bzw. Google Maps auf Vereinswebseiten:

Google Fonts

Google stellt Webseitenbetreibern Schriftarten, die sogenannten Google Fonts, zur Verfügung. Wenn man diese auf seiner Website falsch einbindet, kann das ein Datenschutzverstoß sein, der zu einer Abmahnung führen kann. Dem zugrunde liegt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der ein Gerichtsurteil des Landgerichts München (Az.: 3 O 17493/20) vom Januar 2022 folgt. Dieses Urteil nutzen aktuell Privatpersonen und Abmahnanwälte, um Website-Inhaber abzumahnen und Schadensersatz zu kassieren, wenn diese den Datenschutz nicht DSGVO-konform umgesetzt haben.

Es gibt zwei Arten, Google Fonts einzubinden. Die remote oder dynamische Variante führt zu den Datenschutzproblemen. Besser ist eine lokale Einbindung, bei der man die Schriftart herunterlädt, um sie im eigenen Webspace oder Server wieder hochzuladen. Vereine mit eigenen Websites sollten jetzt prüfen, welche Variante sie nutzen und diese dann ändern.

Google Maps

Auch bei der Nutzung von Google Maps kann ein Verein abgemahnt werden. Vereine dürfen Google Maps einbinden, wenn sie die Programmschnittstelle Google Maps API (Application Programming Interface) nutzen und sich kostenlos bei Google Maps registrieren lassen, damit die Karten freigeschaltet werden können. Wichtig ist, dass der Nutzer aktiv mit Klick einwilligen muss, wenn er Inhalte von Google Maps sehen möchte, und diese dann erst geladen werden. Außerdem sind Kartendienste Dritter im Rahmen der Datenschutzerklärung der Webseite zu berücksichtigen. Der Dienst Google Maps muss dort ausführlich und genau beschrieben sein. Eine unkomplizierte Alternative stellen die freien Karten „OpenStreetMaps“ dar.

Empfehlung:

Sollte sich Ihr Verein einer Schadensersatzklage wegen Verletzung des Datenschutzrechts in einem der genannten Fälle gegenübersehen, melden Sie den Fall bitte umgehend der ARAG-Sportversicherung – und unternehmen zunächst weiter nichts.
Die ARAG prüft die Rechtmäßigkeit des Anspruchs. wehrt unberechtigte Ansprüche ab und prüft ggf. die Schadensregulierung. 

Hier finden Sie den Link zur Veröffentlichung des BSB Nord

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite der ARAG Sportversicherung

Quellen: 
Badischer Sportbund Nord / ARAG

Änderung der Corona-VO (gültig ab 27.12.21)

Änderung der Corona-Verordnung (gültig ab 27.12.2021)

Die Landesregierung hatte bereits angekündigt, dass die Corona-Regeln nach Weihnachten erneut angepasst werden. Nun hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Corona-Verordnung geändert und das Kultusministerium hat die Corona-Verordnung Sport angepasst. Die Änderungen treten am 27.12.2021 in Kraft.

Unter anderem wurden die Ausnahmen bei der 2G+ Regelung angepasst. Ebenfalls neu: alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht, eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen.

In Baden-Württemberg gilt weiterhin die Alarmstufe II (seit 24. November 2021).

In der Veröffentlichung der „Corona-Regelungen auf einen Blick“ (ab 27.12.2021) können sie die aktuellen Vorschriften nachlesen:

Die aktuellen Corona-Regelungen auf einen Blick (PDF)

Auf den Seiten des Kultusministeriums finden Sie die Übersicht der Regelungen für den Sport vom 26.12.2021 (gültig ab 27.12.2021):

Regelungen für den Sport ab 27. Dezember 2021.pdf (km-bw.de)


Außerdem haben wir die aktuellen Regelungen (Bereich Sport) in der Alarmstufe II für Sie in einem Corona Info-Brief zusammengefasst:

Corona Info-Brief des BSV vom 27.12.2021

 

5 Medaillen bei Vorderlader EM 2021

Zwei Pforzheimer - 5 Medaillen bei der Vorderlader EM 2021

Wegen der Pandemie wurden die 2020 in Italien geplanten Europameisterschaften der Vorderladerschützen abgesagt und schließlich für 2021 als Postal Match (Fernwettkampf) erneut ausgeschrieben. Gemeinsam mit der französischen Nationalmannschaft wurde dieser EM Fernwettkampf im September in Schwäbisch Hall (Kugeldisziplinen) und im benachbarten Sulzdorf (Flintendisziplinen) ausgetragen. Der Deutsche Schützenbund (DSB) hat, mit Franz Lotspeich und Frank Waidner, zwei Mitglieder der Pforzheimer Schützengesellschaft für das Flinten-Team im Nationalkader nominiert. Beide sind schon seit vielen Jahren in den Vorderladerflinten-Disziplinen ein erfolgreiches Team.

Anders als auf heimischer Wurfscheibenanlage in Pforzheim muss in Sulzdorf statt mit Blei- mit Eisenschrot geschossen werden, was physikalisch von Nachteil ist. Trotzdem traf Franz Lotspeich mit der Steinschlossflinte (Manton) 47 von 50 möglichen Wurfscheiben. Für Frank Waidner reichte es aber nur zu 33 Treffern.
Im Wettbewerb mit der Perkussionsflinte (Lorenzoni) konnte Franz Lotspeich 46 und Frank Waidner 42 Treffer platzieren.
Weil europaweit die Wettkämpfe nicht zeitgleich stattfanden, war für alle Beteiligten langes Warten angesagt. Erst Anfang Dezember lagen schließlich die Ergebnisse aller Teilnehmerländer vor. Nun erst konnte die mit Spannung erwartete Auswertung folgen und endlich auch die Ergebnislisten durch den Weltverband MLAIC veröffentlicht werden.

Manton (Steinschlossflinte Einzelwertung)
    1.       Franz Lotspeich    GER   47 Treffer
    2.       Robben Roland     GER   43 Treffer
    4.       Bloem Alfred          GER   38 Treffer
  10.       Waidner Frank       GER   33 Treffer

Hawker (Steinschlossflinte Mannschaftswertung)
    1.       Deutschland  (Lotspeich, Robben, Bloem) 128 Treffer

Lorenzoni (Perkussionsflinte Einzelwertung)
    1.       Franz Lotspeich    GER   46 Treffer
    2.       Bloem Alfred          GER   45 Treffer
    3.       Robben Roland     GER   45 Treffer
   10       Waidner Frank       GER   42 Treffer

Batesville (Perkussionsflinte Mannschaftswertung)
    2.       Deutschland  (Lotspeich, Bloem, Waidner) 133 Treffer

Wieder einmal siegte Franz Lotspeich in beiden Flinten-Wettbewerben, sicherte sich drei Gold- und eine Silbermedaille und war somit erfolgreichster Flintenschütze dieser ganz außergewöhnlichen Europameisterschaft. Mithin hat er seine internationale Medaillensammlung auf 35 Gold-, 21 Silber- und 15 Bronzemedaillen erweitert.

Über seinen – im direkten Vergleich minimalistischen – 4. internationalen Medaillenerfolg darf sich Frank Waidner trotzdem freuen.

Die Medaillenausbeute des DSB-Aufgebots unter Bundesreferent Gerhard Lang beträgt heuer in der Einzelwertung 9 x Gold, 12 x Silber und 14 x Bronze  (von jeweils 36 Medaillen), sowie in der Mannschaftwertung 13 x Gold, 6 x Silber und 4 x Bronze  (von jeweils 27 Medaillen). Damit führt der DSB mit weitem Abstand die Statistik der Nationenwertung an.


Landesreferent Wurfscheibe

Neue lizenzierte Trainer:innen C im BSV

Neue lizenzierte Trainer C im BSV

Am 13. und 14. Dezember fand in der Sportschule Schöneck sowie bei der SG Durlach auf dem Karlsruher Turmberg der Prüfungslehrgang der Trainer C Breitensportausbildung statt. Neben einer Klausur zu den überfachlichen Inhalten der Ausbildung mussten die Anwärter:innen eine Lehrprobe sowie ein fachlichen Prüfungsgespräch im Laufe der beiden Tage absolvieren.

Besondere Wochen und Monate lagen hinter den Teilnehmenden und dem neu gefundenen Ausbildungsteam. Neben pandemiebedingen Verlegungen und kurzfristigen Umplanungen mussten geeignete Inhalte in der digitalen Raum übertragen werden und Praxisinhalte unter Einhaltung von Hygienekonzepten vermittelt werden. Besonders bemerkenswert ist die Energie und das Durchhaltevermögen der Teilnehmenden, denn einige haben bereits 2019 mit ihrer Ausbildung begonnen und konnten nun nach über zwei Jahren endlich ihre Ausbildung abschließen. Zusätzlich zum besonderen Durchhaltevermögen mussten die Anwärter:innen sich auch im digitalen Raum beweisen und sich überfachliche Inhalte wie den Muskelaufbau, das Herz-Kreislaufsystem oder die allgemeine Trainingslehre via Zoom und mit Hilfe von Dr. Jens-Peter Gnam (Badischer Sportbund) erarbeiten.

Schießsportpraktische Inhalte des Bogen-. Gewehr- und Pistolenschießens konnten über die Sommermonate hinweg in Präsenzlehrgängen ausgebildet und vermittelt werden. Ein Highlight für die Teilnehmenden war die direkte Ausbildung am Sportler/ der Sportlerin.

Prüfungslehrgang Trainer C Breitensport 2021 (2G+)

Leider konnten aus beruflichen Gründen oder aufgrund von angeordneter Quarantäne nicht alle am Prüfungslehrgang teilnehmen. Uns als Verband ist es aber ein besonderes Anliegen allen engagierten Trainer:innen das absolvieren der Prüfung zu ermöglich, weshalb im März 2022 ein Nachholtermin stattfinden wird.

Wir gratulieren den neuen Trainer:innen von Herzen und wünschen viel Spaß beim Training.

Team BILDUNG

 

Auf der Zielgeraden zur neuen Mitgliederverwaltung

BSV ZMI-Info Nr. 02/2021

Das Ende ist nahe – der proMember Paketversand gehört bald der Vergangenheit an.

Am 1. Februar 2022 startet das neue Mitgliederverwaltungsprogramm ZMI (Zentrale Mitglieder Information) beim BSV. Mit dem 10. Januar 2022 endet der Datenaustausch zwischen dem Verband und seinen Vereinen, proMember geht offline.


Für alle Vereine werden im Januar Schulungstermine als Online Session per ZOOM angeboten. Die Termine werden zeitnah den OSMs mitgeteilt.
Eine Anmeldung ist notwendig, damit die Einladungen und die Zugangsdaten zur Schulung zugestellt werden können.

Es wird in dieser ersten Schulung das zentrale Modul „Mitgliederverwaltung“ vorgestellt.

Alle anderen Module, wie Anschreiben, Ehrungen, Abrechnungen, Listen und Auswertungen, Lehrgänge und Lizenzen, werden in den Folgemonaten angeboten.

Zur Zeit testen drei Kreise und 6 Verein das Programm inklusive dem automatischen Datenaustausch zwischen BSV und Kreis/Verein sowie der Datensynchronisation zwischen mehreren Installationen innerhalb eines Vereins.

Nutzen Sie die Gelegenheit der angebotenen Schulungen. Der Chef Entwickler der Fa Rizoudis wird sie persönlich über die Möglichkeiten der Mitgliederverwaltung unterrichten und anschließend für ihre Fragen zur Verfügung stehen.

Seien sie dabei, es lohnt sich auf jeden Fall einen ersten Blick auf unsere neue, zukunftsorientierte Mitgliederverwaltung zu werfen.

Selbstverständlich werden sie auch vom BSV Team unterstützt.

Kontakt: zmisupport@bsvleimen.de

 

 

DSB: Ausschreibungen 2022 jetzt online

DSB: Ausschreibungen 2022 jetzt online

Rechtzeitig vor Beginn des neuen Jahres gibt der DSB mit den Ausschreibungen für alle nationalen Events den Startschuss für 2022. Dies umfasst die Deutschen Meisterschaften, die Ranglisten, Wettkämpfe der Jugend und sonstige Wettbewerbe. Zudem gibt es auch Informationen zu den sportlichen Auszeichnungen.

Wann und wo findet meine Meisterschaft statt? Wann ist Meldeschluss? Wie sehen die Regularien aus? Diese und mehr Fragen werden mit der Übersicht der Ausschreibungen auf der DSB-Homepage beantwortet: „Der DSB hat sich entschieden, die gesamten Ausschreibungen nur noch digital zu veröffentlichen. Dies entspricht dem Zeitgeist und dem Nachhaltigkeitsgedanken, und ich hoffe, dass es vielfach in den Vereinen verbreitet wird“, sagt Gerhard Furnier, DSB-Vizepräsident Sport. Die Ausschreibungen zu den verschiedenen Wettbewerben und Disziplinen sind separat gelistet und können problemlos per Link weitergeleitet, als PDF gespeichert oder auch ausgedruckt werden.

Der DSB behält sich vor, wegen der Corona-Pandemie Änderungen auch kurzfristig vorzunehmen und bittet dafür um Verständnis. Der Deutsche Schützenbund freut sich über hohe Teilnehmerzahlen und wünscht für das neue Sportjahr „Gut Schuss“, „Alle ins Gold“, Gesundheit und ein Stück weit Normalität.

DSB-Ausschreibungen 2022

Quelle: DSB

Wissenswertes zum Transparenzregister für Vereine

Wissenswertes zum Transparentzregister für Vereine

Die Bundesanzeiger GmbH versendet aktuell (bis spätestens am 31. März 2022) vereinfachte und individualisierte Antragsformulare postalisch an alle eingetragenen Vereine. Diese sind zur einfacheren Abwicklung mit den Daten aus dem Index des jeweiligen Vereinsregistergerichts bereits vorausgefüllt sowie mit einem QR-Code versehen sind.

Der Verein kann das ausgefüllte und Antragsformular unterschrieben per Mail, Fax oder Post zurücksenden. Die Befreiung für das Gebührenjahr 2021 kann ausnahmsweise bis zum 30. Juni 2022 beantragt werden. Das Bundesministerium der Finanzen wird zudem Vereine rechtzeitig vor Ablauf der Antragsfrist für das Gebührenjahr 2021 informieren, soweit diese noch keine Befreiung beantragt haben.

Sofern Sie nicht das vereinfachte Antragsverfahren (siehe oben) abwarten wollen, können Sie für das Jahr 2021 einen Antrag durch einen Vertretungsberechtigten laut Satzung/Vereinsregistereintrag auf Befreiung per Mail an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de stellen.

Folgende Dokumente sind mit dem Antrag einzureichen:
– ein aktueller Freistellungsbescheid (Befreiung ist für den kompletten Zeitraum des gültigen Freistellungsbescheides möglich)
– ein Auszug aus dem Vereinsregister, aus dem hervorgeht, wer den Verein vertreten darf
– ein Ausweisdokument des/der Vertretungsberechtigten

Auf den Seiten des Badischen Sportbund Nord finden Sie eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen mit Antworten sowie den Mustertext für den Antrag auf Gebührenbefreiung:
Transparenzregister | Badischer Sportbund Nord e.V. (badischer-sportbund.de)

Veröffentlichung der Ausschreibungen 2022

Veröffentlichung der Ausschreibungen 2022

Heute wurden die Ausschreibungen des Badischen Sportschützenverbandes für das Sportjahr 2022 auf der Homepage veröffentlicht.

Die Ausschreibungen für die Landesmeisterschaften 2022 finden Sie unter Schießsport / Landesmeisterschaft bzw. Bogensport / Landesmeisterschaft.

Außerdem haben wir die Ausschreibungen der sonstigen Wettkämpfe 2022 unter Schießsport / Wettkämpfe bzw. Bogensport / Wettkämpfe veröffentlicht.

Die Formulare zu den Wettbewerben finden Sie wie gewohnt im Bereich Service / Formulare Sport.

Bei Fragen stehen die Landessportleitung oder die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

 

Soforthilfeprogramm für Sportvereine (Abgabefrist 30.12.21)

Soforthilfeprogramm für Sportvereine (Abgabefrist 31.12.2021)

Die Soforthilfe Sport wird Sportvereinen und Sportfachverbänden zur Überwindung eines existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses gewährt, der durch die Corona-Pandemie entstanden ist. Der Verein darf nicht bereits am 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein und der Liquiditätsengpass muss größer als 1.000 € sein (Bagatellgrenze).

Antragsberechtigt sind Sportvereine und Sportfachverbände in Baden-Württemberg, die in einem der zuständigen Sportbünde (Badischer Sportbund Freiburg, Badischer Sportbund Nord und Württembergischer Landessportbund) ordentliches Mitglied und als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt sind.

Antragsberechtigt sind nur Sportvereine und Fachverbände, die nicht bereits am 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren. Die Hilfen können nicht gewährt werden, wenn die drohende Zahlungsunfähigkeit unabhängig von der Corona-Pandemie besteht bzw. bestand.

Auch Vereine, die bereits im Jahr 2020 und/oder im 1. Halbjahr 2021 die Soforthilfe beantragt haben, können für das zweite Halbjahr 2021 einen Folgeantrag stellen, sofern beim Antragssteller auch im zweiten Halbjahr 2021 ein Liquiditätsengpass in den Bereichen des ideellen Bereichs, des Zweckbetriebs sowie der Vermögensverwaltung vorliegt/voraussichtlich vorliegen wird.

Wichtig: Anträge können bis spätestens 30.12.2021 gestellt werden.

Hierfür steht der Antrag auf Soforthilfe für das zweite Halbjahr 2021 zur Verfügung, der vom Antragsstellenden (Verein oder Verband) ausgefüllt werden muss.

Alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular auf Soforthilfe für Sportvereine finden Sie auf der Homepage des BSB Nord. Hier wurde eine Infoseite zur Corona-Krise eingerichtet.