Aktuelles zur Waffenrechtsänderung
Aktuelles zur Waffenrechtsänderung veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I Nr. 171 vom 23.07.2025
Die aktuelle Änderung des Waffengesetzes besagt, dass bestimmte Druckluftwaffen mit einer Mündungsenergie bis 7,5 Joule künftig erlaubnispflichtig werden.
🔍 Diese Änderung hat zu zahlreichen Anfragen aus dem Kreis der Sportschützen und Vereine geführt – insbesondere mit Blick auf die Frage, ob die für unsere sportlichen Disziplinen zulässigen Luftgewehre und Luftpistolen von dieser Änderung betroffen sind.
✅ Klare Entwarnung für Sportschützen
Wir können hierzu eindeutig Stellung nehmen:
👉 Nein, die bekannten und im Schießsport eingesetzten Luftdruckwaffen sind nicht betroffen.
Die Regelung zielt vielmehr auf eine neue Art von Waffentechnik ab. Dabei handelt es sich um Systeme, mit denen aus einer Druckluftwaffe lange Pfeile (ähnlich wie bei Blasrohren) verschossen werden 🏹.
📏 Wichtiger technischer Unterschied
Im Entwurf ist ausdrücklich geregelt, dass nur mehrschüssige Waffen mit Geschossen über 30 mm Länge unter die neue Erlaubnispflicht fallen.
🔸 Die bei uns verwendeten Diabolos sind in der Regel kürzer als 30 mm – somit ist klar:
🔹 Unsere Sportwaffen bleiben weiterhin frei ab 18 Jahren erwerbbar und besitzbar.
📏 Die konkrete Aussage des BMI lautete hierzu:
„Waffen, die auf Grund der bis zum 23. Juli 2025 geltenden Altfassung der Vorschrift erlaubnisfrei erworben und besessen werden durften, sind weiterhin erlaubnisfrei. Lediglich Waffen, für die die Bestätigung zum Aufbringen des „F im Fünfeck“ am 24. Juli 2025 oder später erteilt wurde und die in Bezug auf Geschosse mit einer Länge von mehr als 30 mm mehrschüssig sind, unterliegen der Erlaubnispflicht.“
🟢 Fazit für Schützen und Vereine:
Für die klassischen Disziplinen mit Luftgewehr und Luftpistole ändert sich durch die geplante Gesetzesreform nichts.
Keine Änderung für Waffen, die bereits eine Zulassung für ein F-Zeichen haben
Bitte Lassen Sie sich nicht durch kursierende falsche Aussagen verunsichern.
💬 Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
