Änderung Corona-VO Sport (gültig ab 13.01.2022)

Änderung der Corona-VO / Corona-VO Sport (ab 12.01. bzw. 13.01.2022)

Mit Beschluss vom 11. Januar 2022 hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Corona-Verordnung erneut geändert. Die Änderungen treten am 12. Januar 2022 in Kraft.

Unter anderem gelten aufgrund der stark ansteigenden Omikron-Welle und dem damit zu erwartenden erneutem Anstieg der Hospitalisierungen die Regelungen der Alarmstufe II vorerst unabhängig von den Schwellenwerten bis zum 1. Februar 2022 weiter.

In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske tragen (gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten).

Diese Anpassungen wurden bei der erneuten Änderung der Corona-Verordnung Sport integriert. Selbstverständlich besteht während der Sportausübung und der Nutzung von Duschräumen weiterhin keine Maskenpflicht.

In der Veröffentlichung der „Corona-Regelungen auf einen Blick“ (ab 12.01.2022) können sie die aktuellen Vorschriften nachlesen:

Die aktuellen Corona-Regelungen auf einen Blick (PDF)

Auf den Seiten des Kultusministeriums finden Sie die Übersicht der Regelungen für den Sport vom 12.01.2022 (gültig ab 13.01.2022):

Regelungen für den Sport ab 13. Januar 2022.pdf (km-bw.de)

Außerdem haben wir die aktuellen Regelungen (Bereich Sport) in der Alarmstufe II für Sie wieder in einem Corona Info-Brief zusammengefasst:

Corona Info-Brief des BSV vom 13.01.2022

 

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