Corona-Alarmstufe in Baden-Württemberg ab dem 17.11.2021

In Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch, 17. November 2021 die Alarmstufe. Dann ist der Zutritt in vielen Lebensbereichen oft nur noch für Geimpfte und Genesene möglich.

Wichtigste Änderungen im Bereich Sport / Wettkämpfe durch Eintritt der Alarmstufe:

  • In geschlossenen Räumen gilt die 2G-Regel – Zutritt nur für Geimpfte und Genesene
  • Im Freien gilt die verschärfte 3G-Regel – negativer PCR-Test ist erforderlich (nicht älter als 48 Stunden)
  • Keine Ausnahme mehr für an Wettkampfserien und am Ligabetrieb teilnehmende SportlerInnen sowie sonstigen Mitwirkenden.

Ausnahmen (z. B. für SchülerInnen) sind der Corona-Verordnung oder dem BSV-Infobrief vom 16.11.2021 zu entnehmen.

In der Veröffentlichung der „Corona-Regelungen auf einen Blick“ können sie die aktuellen Vorschriften nachlesen:
Die aktuellen Corona-Regelungen auf einen Blick (PDF)

Außerdem haben wir die aktuellen Regelungen für Sie in einem Info-Brief zusammengestellt:
Corona Info-Brief des BSV vom 16.11.2021

Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

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