Anpassung der Corona-VO zum 16.08.2021

Die Landesregierung hat am 14. August 2021 eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 16. August 2021. Damit setzt Baden-Württemberg die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August umgehend um. Damit werden für geimpfte und genesene Personen die allermeisten Einschränkungen aufgehoben.

Gerne informieren wir Sie mit der beigefügten Information über das Wichtigste der Corona-Verordnung im Bereich Schießsport:

Informationen zur Anpassung der Corona-Verordnung ab 16.08.2021 (Stand 16.08.2021)


Für weitere Informationen oder bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

 

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