Grundsteuerreform: Handlungsbedarf auch für Vereine

Grundsteuererklärung auch für Vereine?

Bei unserem OSM Gespräch 2023 in Buchen wurden wir gefragt, ob auch Vereine eine Grundsteuererklärung abgeben müssen. Wir haben deshalb beim Finanzamt / Finanzministerium nachgefragt.

Für die neue Grundsteuer muss das Finanzamt alle Grundstücke in Baden-Württemberg zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewerten. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen dafür eine vollständige Grundsteuererklärung abgeben. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet.

Hierzu zählen auch die Juristischen Personen des Privatrechts – also auch Vereine. Insofern müssen Vereine mit Grundbesitz schnell reagieren, sollten sie die Erklärung noch nicht abgegeben haben. Wichtig: auch wenn keine Aufforderung (z. B. durch einen Brief) erfolgt ist muss die Erklärung abgegeben werden, da eine Aufforderung durch die öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist.

Und wichtig: auch wer von der Grundsteuer befreit ist, muss die Grundsteuererklärung abgeben.

Hinweise zur Grundsteuererklärung:

  • Fristende zur Abgabe war der 31.01.2023.
    Derzeit befinden wir uns nach Mitteilung des Ministeriums in einer Kulanzphase, d. h. wer seine Erklärung noch nicht gemacht hat, sollte das nun schnellstmöglich nachholen.

  • Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hat Informationen zu diesem Thema veröffentlicht. Sie können diese auf der Homepage der DSEE nachlesen: Rechtstipp Grundsteuerreform – Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

  • Zahlreiche Informationen rund um das Thema „Grundsteuer“ und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) bietet eine zentrale Internetseite der Finanzämter BW. Auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung sind dort zu finden − wie Ausfüllhilfen, Erklärvideos und Beispielfälle: www.grundsteuer-bw.de.

Bei weiteren Fragen bzw. Einzelfragen zur Grundsteuererklärung, wenden Sie sich gerne an die jeweils zuständigen Finanzämter oder Ihren Steuerberater.

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