DSB: Neues vom Transparenzregister

DSB-Recht: Was hat sich im Transparenzregister geändert?

Zum 01.08.2021 trat die Reform des Transparenzregisters in Kraft. Mit der Gesetzesänderung wird das Transparenzregister zum sogenannten Vollregister. Bisher galt die sogenannte „Meldefiktion“ (§ 20 Abs. 2 GwG) für Gesellschaften, die schon in einem anderen Register wie beispielsweise dem Handelsregister gelistet waren. Das bedeutet: Die Meldepflicht wurde als erfüllt angesehen, ohne dass eine Meldung abgegeben wurde.

Diese Regelung fällt mit der Reform weg. Gesellschaften müssen die Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten nun zusätzlich auch im Transparenzregister pflegen. Hierzu gehören etwa Name, Geburtsdatum, Wohnort, Staatsangehörigkeit, Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses und jegliche Änderungen.

Für Vereine gibt es Sonderregelungen
Die doppelte Pflege und der dadurch erhöhte Bürokratisierungsaufwand wurde während des Gesetzgebungsverfahrens u.a. vom Deutschen Schützenbund erheblich kritisiert, sodass für Vereine eine Vereinfachung beschlossen wurde: Für sie gilt, dass die registerführende Stelle automatisch die Angaben aus dem Vereins- in das Transparenzregister übernimmt. Vereine müssen theoretisch nur noch tätig werden, sofern sie nicht dafür gesorgt haben, dass Änderungen nicht unmittelbar in das Vereinsregister eintragen wurden, beispielsweise bei Vorstandswechseln.
 

Gebührenbefreiung für gemeinnützige Organisationen
Zum Jahreswechsel 2020/2021 hatten viele gemeinnützige Stiftungen einen Gebührenbescheid vom Bundesanzeiger Verlag erhalten. Dies war für viele Stiftungen ärgerlich, denn gemeinnützige Organisationen können grundsätzlich von der Gebühr befreit werden.

Im Zuge der Reform hat der Gesetzgeber deshalb auch hier nachgebessert: So soll der Bundesanzeiger Verlag ab 2024 keine Gebührenbescheide mehr an gemeinnützige Organisationen versenden, sofern sie im geplanten Zuwendungsempfängerregister geführt sind. Das Zuwendungsempfängerregister wurde im Zuge des Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet und sieht vor, dass alle gemeinnützigen Körperschaften ab dem Jahr 2024 in einem öffentlich einsehbaren Register gelistet sind.

Bis 2024 können gemeinnützige Organisationen weiterhin jährlich einen Antrag auf Gebührenbefreiung beim Bundesanzeiger Verlag stellen. Alternativ dazu können sie den Bundesanzeiger Verlag bevollmächtigen, dass dieser den Nachweis über die Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt einholt.

Quelle: DSB

DSB: Wahlaufruf des Präsidenten

DSB: Wahlaufruf des Präsidenten

Am 26. September entscheidet sich bei der Bundestagswahl, welche Parteien und Personen die Politik der Zukunft gestalten und wie diese aussehen wird. DSB-Präsident Hans-Heinrich von Schönfels appelliert an die Mitglieder des Deutschen Schützenbundes, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Liebe Schützinnen und Schützen,

die demoskopischen Umfragen der letzten Tage für den Ausgang der Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag haben ergeben, dass fast die Hälfte der Befragten noch nicht sicher wissen, wo sie am 26. September ihr Kreuzchen machen werden. Das Rennen ist also noch nicht gelaufen, und ich möchte an dieser Stelle an die Mitglieder des Deutschen Schützenbundes appellieren, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Denn für uns steht viel auf dem Spiel. Im Kern geht es um die Bewahrung unseres freiheitlichen, liberalen Staatswesens, das dem Einzelnen, den gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern, Eigenverantwortung zutraut und ihnen den Raum lässt, sich in ihrer Persönlichkeit frei zu entfalten, so wie es unser Grundgesetz in Artikel 2 vorsieht. Dazu gehört das Recht, dass wir – unter Einhaltung der gegebenen Gesetzeslage – unseren Sport mit unserem eigenen Sportgerät, unseren privaten Schusswaffen ausüben können. Die gewohnte und bewährte schießsportliche Vielfalt, Disziplinen von den Druckluftwaffen über Kleinkaliber, Großkaliber bis hin zu Vorderlader und Armbrust, wird nur bei einem Waffenrecht mit Augenmaß erlaubt bleiben und möglich sein. Das gleiche gilt für den privaten Waffenbesitz für Sportschützen und die Besitzer legaler Schusswaffen. Und das gilt ebenso für die Verwendung bleihaltiger Munition. Der Schutz der Umwelt ist ein wichtiges Ziel, dem sich auch der Deutsche Schützenbund seit jeher verpflichtet hat. Aber auch hier gilt es, das Kind nicht durch Maximalforderungen mit dem Bade auszuschütten, sondern mit Augenmaß zu agieren und die Vereine bei innovativen Konzepten zu unterstützen.

Sportschießen ist ein friedliches Hobby, das von vielen Millionen Menschen auf der ganzen Welt mit Schusswaffen betrieben wird. Seit Jahrhunderten verbindet der Schießsport Völker und Generationen. Kaum etwas ist in Deutschland so umfassend und streng geregelt, eingeschränkt und kontrolliert wie der private Waffenbesitz. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nie, aber das deutsche Waffenrecht gilt nicht ohne Grund als eines der schärfsten der Welt. Wir Sportschützinnen und -schützen sind die einzigen Sportler in Deutschland, die sich ihre Sportordnung von einer staatlichen Behörde genehmigen lassen müssen. Wir wollen nicht mehr und nicht weniger, als in diesem schon jetzt engen, gesetzten Rahmen unseren Sport weiter ausüben können. Weiterer Verschärfungen des Waffenrechts bedarf es nicht.

Klar ist auch, dass der Deutsche Schützenbund jedweder Tendenz zu Gewalt und Extremismus, zur Ausgrenzung, übersteigertem Nationalismus und Intoleranz eine klare Absage erteilt. Parteien, die sich solchen Tendenzen gegenüber – oder etwa Gruppierungen wie den „Reichsbürgern“ – nicht ganz klar abgrenzen, sind für uns nicht wählbar.

Für uns Schützinnen und Schützen wird es darauf ankommen, dass in den der Regierungsbildung vorausgehenden Koalitionsverhandlungen diejenigen Kräfte eine starke Position haben und die Oberhand behalten, die einer freien Entfaltung verantwortungsbewusster Bürgerinnen und Bürger den Vorzug geben vor einer Bevormundung, Einschränkung und Verbotspolitik. Der DSB wird einen detaillierten Forderungskatalog an die Verhandlungspartner richten. Er wird die Forderung nach einem Waffenrecht und einem Umweltschutz mit Augenmaß, nach dem Erhalt der schießsportlichen Vielfalt, nach der Sicherung und dem Ausbau der Spitzen- und Breitensportförderung, nach der gebührenden Anerkennung der Leistungen des Ehrenamtes, nach Unterstützung von Tradition und Brauchtum nicht zuletzt durch einen drastischen Bürokratieabbau zum Gegenstand haben.

Doch noch ist es nicht so weit. Lassen Sie uns, liebe Schützinnen und Schützen, mit unserem Kreuzchen an der richtigen Stelle dafür sorgen, dass die Freiheit unseres Sports, die Wahrung unseres Grundrechts auf Selbstbestimmung, auch nach der Wahl noch eine Chance hat.

Ihr
Hans-Heinrich von Schönfels
Präsident des Deutschen Schützenbundes


Quelle: DSB

DSB: Ausschreibungen 2021

DSB: Ausschreibungsheft 2021 & Meldeformulare jetzt online

Rechtzeitig zum Start ins neue Jahr gibt der DSB mit dem Ausschreibungsheft den Startschuss für alle nationalen Events 2021. In der Hoffnung, dass die Wettbewerbe auch stattfinden und durchgeführt werden können.

Hier können Sie das Ausschreibungsheft 2021 aufrufen.

 

Der DSB behält sich vor, wegen der Corona-Pandemie Änderungen vorzunehmen und bittet dafür um Verständnis. In dem Ausschreibungsheft 2021 sind alle relevanten Informationen zu den Deutschen Meisterschaften, über Jugendturniere bis hin zu den Ranglisten zu finden.

Der Deutsche Schützenbund freut sich über hohe Teilnehmerzahlen und wünscht für das neue Sportjahr „Gut Schuss“, „Alle ins Gold“, Gesundheit und ein Stück weit Normalität.

Unter dem folgenden Link finden Sie alle weitergehenden Informationen:

DSB: Ausschreibungen und Meldeformulare 2021