Änderung der Corona-Verordnung Sport (gültig ab 07.12.2021)

Baden-Württemberg passt die Corona-Verordnungen des Landes immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Im Nachgang zur letzten Änderung der Corona-Verordnung (gültig ab 04.12.2021) wurde nun eine Änderung der Corona-Verordnung Sport notverkündet.

Aus diesem Grund gibt es erneut Änderungen im Bereich Sport über die wir Sie hiermit informieren möchten.

Bitte beachten Sie insbesondere die Anpassungen im Bereich der ehrenamtlich Tätigen sowie die Sonderregelungen für Schülerinnen und Schüler.

Aktuell befinden wir uns in der Alarmstufe II.

In der Veröffentlichung der „Corona-Regelungen auf einen Blick“ (Stand 06.12.2021) können sie die aktuellen Vorschriften nachlesen:
Die aktuellen Corona-Regelungen auf einen Blick (PDF)

Die aktualisierten Regelungen im Bereich Sport (gültig ab 07.12.2021) hat das Kultusministerium in einer Übersicht zusammengestellt:
Regelungen für den Sport ab 07. Dezember 2021 (km-bw.de)

Außerdem haben wir die aktuellen Regelungen (Bereich Sport) in der Alarmstufe II für Sie in einem Corona Info-Brief zusammengefasst:
Corona Info-Brief des BSV vom 07.12.2021


Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

 

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