Baden-Württemberg passt die Corona-Verordnungen des Landes immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Im Nachgang zur letzten Änderung der Corona-Verordnung (gültig ab 04.12.2021) wurde nun eine Änderung der Corona-Verordnung Sport notverkündet.
Aus diesem Grund gibt es erneut Änderungen im Bereich Sport über die wir Sie hiermit informieren möchten.
Bitte beachten Sie insbesondere die Anpassungen im Bereich der ehrenamtlich Tätigen sowie die Sonderregelungen für Schülerinnen und Schüler.
Aktuell befinden wir uns in der Alarmstufe II.