Abmahnung wegen Google Fonts bzw. Google Maps auf Vereinswebsiten

Der Badische Sportbund Nord informiert über die aktuelle Abmahnwelle wegen Google Fonts bzw. Google Maps auf Vereinswebseiten:

Google Fonts

Google stellt Webseitenbetreibern Schriftarten, die sogenannten Google Fonts, zur Verfügung. Wenn man diese auf seiner Website falsch einbindet, kann das ein Datenschutzverstoß sein, der zu einer Abmahnung führen kann. Dem zugrunde liegt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der ein Gerichtsurteil des Landgerichts München (Az.: 3 O 17493/20) vom Januar 2022 folgt. Dieses Urteil nutzen aktuell Privatpersonen und Abmahnanwälte, um Website-Inhaber abzumahnen und Schadensersatz zu kassieren, wenn diese den Datenschutz nicht DSGVO-konform umgesetzt haben.

Es gibt zwei Arten, Google Fonts einzubinden. Die remote oder dynamische Variante führt zu den Datenschutzproblemen. Besser ist eine lokale Einbindung, bei der man die Schriftart herunterlädt, um sie im eigenen Webspace oder Server wieder hochzuladen. Vereine mit eigenen Websites sollten jetzt prüfen, welche Variante sie nutzen und diese dann ändern.

Google Maps

Auch bei der Nutzung von Google Maps kann ein Verein abgemahnt werden. Vereine dürfen Google Maps einbinden, wenn sie die Programmschnittstelle Google Maps API (Application Programming Interface) nutzen und sich kostenlos bei Google Maps registrieren lassen, damit die Karten freigeschaltet werden können. Wichtig ist, dass der Nutzer aktiv mit Klick einwilligen muss, wenn er Inhalte von Google Maps sehen möchte, und diese dann erst geladen werden. Außerdem sind Kartendienste Dritter im Rahmen der Datenschutzerklärung der Webseite zu berücksichtigen. Der Dienst Google Maps muss dort ausführlich und genau beschrieben sein. Eine unkomplizierte Alternative stellen die freien Karten „OpenStreetMaps“ dar.

Empfehlung:

Sollte sich Ihr Verein einer Schadensersatzklage wegen Verletzung des Datenschutzrechts in einem der genannten Fälle gegenübersehen, melden Sie den Fall bitte umgehend der ARAG-Sportversicherung – und unternehmen zunächst weiter nichts.
Die ARAG prüft die Rechtmäßigkeit des Anspruchs. wehrt unberechtigte Ansprüche ab und prüft ggf. die Schadensregulierung. 

Hier finden Sie den Link zur Veröffentlichung des BSB Nord

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite der ARAG Sportversicherung

Quellen: 
Badischer Sportbund Nord / ARAG

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