Mit der aktuellen Änderung der Corona-Verordnung des Landes passt Baden-Württemberg die generellen Regelungen und die Notbremsen-Regelung an die bundeseinheitlichen Vorgaben des novellierten Infektionsschutzgesetzes des Bundes an. Die Änderungen sind am 24. April 2021 in Kraft getreten.
Hier die von der Änderung betroffenen Punkte im Bereich Sport:
Wir haben die Corona-Information und die Kurzübersicht der Corona-Regelungen vom 19.04.2021 überarbeitet und angepasst. Hier können Sie die aktualisierten Informationen (Stand 26.04.2021) abrufen:
Informationen zu den Änderungen der Corona-Verordnung ab 26.04.2021
Kurzüberblick der Regelungen beim Betrieb von Schießsportanlagen (Stand: 26.04.2021)
Für weitere Informationen oder bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.