Änderung der Corona-VO zum 26.04.2021

Mit der aktuellen Änderung der Corona-Verordnung des Landes passt Baden-Württemberg die generellen Regelungen und die Notbremsen-Regelung an die bundeseinheitlichen Vorgaben des novellierten Infektionsschutzgesetzes des Bundes an. Die Änderungen sind am 24. April 2021 in Kraft getreten.

Hier die von der Änderung betroffenen Punkte im Bereich Sport:

  • Absenkung der Altersgrenze für Kinder bei Sport im Freien in Gruppen auf einschließlich 13 Jahre (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres = 14. Geburtstag).
  • Bei einer Inzidenz von über 100 dürfen nun Kinder bis einschließlich 13 dürfen in Gruppen von maximal fünf Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, brauchen die Anleitungspersonen einen durch eine offizielle Stelle durchgeführten negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Wir haben die Corona-Information und die Kurzübersicht der Corona-Regelungen vom 19.04.2021 überarbeitet und angepasst. Hier können Sie die aktualisierten Informationen (Stand 26.04.2021) abrufen:

Informationen zu den Änderungen der Corona-Verordnung ab 26.04.2021

Kurzüberblick der Regelungen beim Betrieb von Schießsportanlagen (Stand: 26.04.2021)


Für weitere Informationen oder bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

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