Überprüfung der Mitgliedschaften: Erst- / Zweitverein

Am 30. November endet die Frist für den Wechsel des Erstvereins für das Sportjahr 2023. Wir möchten Sie bitten, falls noch nicht erledigt, zeitnah die Mitgliedschaften ihrer Sportler in der Mitgliederverwaltung ZMI zu kontrollieren.

Zu überprüfen sind die Erstvereins- / Zweitvereinseinträge. Diese Einträge beziehen sich auf den sportlichen Bereich und bilden die Grundlage für die anstehenden Meisterschaften. Nur Erstvereinsmitglieder können ohne Willenserklärung für ihren Verein bei Kreis-/Landes-/Deutschen Meisterschaften starten. Zweitmitglieder können für ihren Verein antreten, wenn sie rechtzeitig eine Willenserklärung beim BSV einreichen. Der Abgabeschluss für die Starterklärungen (Willenserklärungen) wurde in diesem Jahr bis zum 30.11.2022 verlängert. So hat jeder Sportler die Möglichkeit, trotz Erstvereins- / Zweitvereins-Eintrag bei den Meisterschaften für seinem Wunschverein zu starten.  

Sollten Sie Fehler in den Mitgliedschaften feststellen (Erstmitglied ist als Zweitmitglied eingemeldet oder umgekehrt), beauftragen Sie bitte mit dem folgenden Formular die Korrektur(en) über die BSV Geschäftsstelle:

Antrag auf Erstvereinswechsel (ausfüllbares pdf-Dokument)

Hier finden Sie außerdem eine kurze Anleitung zum Erstvereinswechsel / zur Überprüfung der Mitgliedschaften:

Kurzanleitung Erstvereinswechsel


Wichtig: die Überprüfung muss unbedingt bis zum 30.11.2022 abgeschlossen sein, da spätere Änderungen nicht mehr rechtzeitig für das Sportjahr 2023 ins Sportprogramm übertragen werden können. Meldungen nach dem 30.11.2022 werden somit erst für das Sportjahr 2024 wirksam!


Bitte überprüfen Sie bei dieser Gelegenheit auch die hinterlegten Daten ihres Vereins in ZMI. Sofern erforderlich, bitten wir um Vervollständigung / Korrektur der Angaben (Vereinsdaten / hinterlegte Adressen / Schießstätte / etc.).


Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen der BSV Geschäftsstelle selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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