Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung angepasst und lockert mit Bedacht die Einschränkungen. In Baden-Württemberg gilt ab dem 23.02.2022 wieder die Warnstufe. Die Warnstufe gilt ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 4,0 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB). Damit gilt in vielen Lebensbereichen wieder die 3G-Regel statt wie bisher 2G.
Auch bei der Sportausübung gilt damit ab dem 23.02.2022 wieder die 3G-Regelung.und sorgt für Erleichterung bei Training und Wettkämpfen.