Das Land Baden-Württemberg setzt das Stufensystem wieder in Kraft und ändert in diesem Zuge die Corona-Verordnung des Landes. Sie gilt ab Freitag, den 28. Januar 2022. In den Alarmstufen I und II gibt es einige Anpassungen.
Aufgrund der aktuellen Lage gilt in Baden-Württemberg ab dem 28. Januar 2022 die Alarmstufe I.
Diese Anpassungen wurden bei der erneuten Änderung der Corona-Verordnung Sport integriert.