Änderung der Corona-VO / Corona-VO Sport (ab 28.01. bzw. 29.01.2022)

Das Land Baden-Württemberg setzt das Stufensystem wieder in Kraft und ändert in diesem Zuge die Corona-Verordnung des Landes. Sie gilt ab Freitag, den 28. Januar 2022. In den Alarmstufen I und II gibt es einige Anpassungen.

Aufgrund der aktuellen Lage gilt in Baden-Württemberg ab dem 28. Januar 2022 die Alarmstufe I.

Diese Anpassungen wurden bei der erneuten Änderung der Corona-Verordnung Sport integriert. 

In der Veröffentlichung der „Corona-Regelungen auf einen Blick“ (ab 28.01.2022) können sie die aktuellen Vorschriften nachlesen:

Die aktuellen Corona-Regelungen auf einen Blick (PDF)


Außerdem haben wir die aktuellen Regelungen (Bereich Sport) in der Alarmstufe I für Sie in einem Corona Info-Brief zusammengefasst:

Corona Info-Brief des BSV vom 30.01.2022

 

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