Einschränkungen für den Sportbetrieb entfallen

Die bisherige Corona-Verordnung Sport wurde zum 3. April 2022 aufgehoben. Insofern gibt es keine Beschränkungen mehr für den Bereich Sport.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben ist, aber weiterhin generell empfohlen wird (§ 2 CoronaVO).

Die aktuelle CoronaVO ist auf dem Landesportal Baden-Württemberg unter diesem Link zu finden. Weitere Informationen zur Aufhebung der CoronaVO Sport sind hier zu finden.

Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

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