Änderung der Corona-VO (gültig ab 27.12.21)

Änderung der Corona-Verordnung (gültig ab 27.12.2021)

Die Landesregierung hatte bereits angekündigt, dass die Corona-Regeln nach Weihnachten erneut angepasst werden. Nun hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Corona-Verordnung geändert und das Kultusministerium hat die Corona-Verordnung Sport angepasst. Die Änderungen treten am 27.12.2021 in Kraft.

Unter anderem wurden die Ausnahmen bei der 2G+ Regelung angepasst. Ebenfalls neu: alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht, eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen.

In Baden-Württemberg gilt weiterhin die Alarmstufe II (seit 24. November 2021).

In der Veröffentlichung der „Corona-Regelungen auf einen Blick“ (ab 27.12.2021) können sie die aktuellen Vorschriften nachlesen:

Die aktuellen Corona-Regelungen auf einen Blick (PDF)

Auf den Seiten des Kultusministeriums finden Sie die Übersicht der Regelungen für den Sport vom 26.12.2021 (gültig ab 27.12.2021):

Regelungen für den Sport ab 27. Dezember 2021.pdf (km-bw.de)


Außerdem haben wir die aktuellen Regelungen (Bereich Sport) in der Alarmstufe II für Sie in einem Corona Info-Brief zusammengefasst:

Corona Info-Brief des BSV vom 27.12.2021