Wissenswertes zum Transparentzregister für Vereine

Die Bundesanzeiger GmbH versendet aktuell (bis spätestens am 31. März 2022) vereinfachte und individualisierte Antragsformulare postalisch an alle eingetragenen Vereine. Diese sind zur einfacheren Abwicklung mit den Daten aus dem Index des jeweiligen Vereinsregistergerichts bereits vorausgefüllt sowie mit einem QR-Code versehen sind.

Der Verein kann das ausgefüllte und Antragsformular unterschrieben per Mail, Fax oder Post zurücksenden. Die Befreiung für das Gebührenjahr 2021 kann ausnahmsweise bis zum 30. Juni 2022 beantragt werden. Das Bundesministerium der Finanzen wird zudem Vereine rechtzeitig vor Ablauf der Antragsfrist für das Gebührenjahr 2021 informieren, soweit diese noch keine Befreiung beantragt haben.

Sofern Sie nicht das vereinfachte Antragsverfahren (siehe oben) abwarten wollen, können Sie für das Jahr 2021 einen Antrag durch einen Vertretungsberechtigten laut Satzung/Vereinsregistereintrag auf Befreiung per Mail an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de stellen.

Folgende Dokumente sind mit dem Antrag einzureichen:
– ein aktueller Freistellungsbescheid (Befreiung ist für den kompletten Zeitraum des gültigen Freistellungsbescheides möglich)
– ein Auszug aus dem Vereinsregister, aus dem hervorgeht, wer den Verein vertreten darf
– ein Ausweisdokument des/der Vertretungsberechtigten

Auf den Seiten des Badischen Sportbund Nord finden Sie eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen mit Antworten sowie den Mustertext für den Antrag auf Gebührenbefreiung:
Transparenzregister | Badischer Sportbund Nord e.V. (badischer-sportbund.de)

Empfohlene Beiträge