Neufassung der Corona-Verordnung, gültig ab dem 14.05.2021

Neufassung der Corona-Verordnung, gültig ab dem 14.05.2021

Die Landesregierung hat am 13. Mai 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 14. Mai 2021.
Die Corona-Verordnung wurde komplett neu gefasst und strukturiert. Es gibt nun einen Stufenplan zur schrittweisen Öffnung bestimmter Einrichtungen und Aktivitäten.

Gerne informieren wir Sie mit den folgenden Information über das Wichtigste der Corona-VO im Bereich Schießsport:

Informationen zu den Änderungen der Corona-Verordnung ab 14.05.2021

Hier finden Sie die Übersicht des Kultusministeriums zu den Regelungen für den Sport ab dem 14.05.2021:

Kultusministerium – Regelungen für den Sport ab dem 14.05.2021


Für weitere Informationen oder bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.